Allgemeine Geschäftsbedingungen der LithoScript GmbH
§ 1 Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ihnen schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistung vorbehaltlos ausführen.
(2) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
§ 2 Angebote, Bestellungen, Auftragsbestätigungen
(1) Eingehende Bestellungen binden uns nur, soweit wir sie schriftlich bestätigen oder durch Ausführung der Leistung erfüllen. Bestellungen sollen schriftlich eingereicht werden.
(2) Unsere Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend, unverbindlich und längstens gültig für acht Wochen nach Abgabedatum. Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten.
(3) Die Beschaffung erforderlicher Genehmigungen durch Behörden oder sonstige Dritte ist in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen nicht enthalten, sondern bleibt Aufgabe des Kunden.
(4) Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen für Montagearbeiten betreffen nur diese Arbeiten als solche. Etwa erforderliche Vorbereitungsarbeiten (zum Beispiel Räum- und Reinigungsarbeiten oder sonstige Arbeiten zur Herstellung der Baufreiheit) sind vom Kunden zuvor auf eigene Kosten und eigene Verantwortung auszuführen.
(5) Erteilte Aufträge sind nach Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich der Auftragsbestätigung widerspricht.
§ 3 Preise
(1) Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Falls keine Auftragsbestätigung vorliegt, berechnen wir für unsere eigenen Leistungen unsere bei Leistungsausführung geltenden Stundensätze. Fremdleistungen werden dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand weiterberechnet.
(2) Unsere Preise gelten unfrei „ab Werk“ ausschließlich Verpackung und verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Mehrungen und Minderungen bis zu 10 % sind mit den vereinbarten Preisen abgegolten. Darüber hinausgehende Mehrungen und der Minderungen berechtigen jeden Vertragspartner, eine entsprechende Anpassung des Preises zu verlangen.
§ 4 Lieferung
(1) Liefertermine sind für uns nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt worden sind.
(2) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Das gilt auch dann, wenn der Versand innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt. Falls vom Kunden nicht ausdrücklich eine bestimmte Versandart gewünscht wird, versenden wir nach eigenem Ermessen per Post oder Paketdienst. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(3) Sofern es nicht aufgrund der Natur des Auftrags ausgeschlossen oder dem Kunden unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
(4) Wir können unserer Lieferungen von der vorherigen Erfüllung fälliger Forderungen gegen den Kunden aus demselben rechtlichen Verhältnis abhängig machen, auf dem unsere Lieferverpflichtung beruht, insbesondere von der Erfüllung fälliger Forderungen aus laufender Geschäftsverbindung.
(5) Bei Überschreitung eines vereinbarten Liefertermins muss uns der Kunde eine angemessene Nachfrist einräumen, sofern es ihm nicht unzumutbar ist oder ein Fixgeschäft vorliegt.
(6) Lieferungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund nicht von uns verschuldeter Ereignisse, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Streik, Aussperrung, Maschinenstillstand, Strom- oder Wasserausfall, behördliche Anordnungen, auch bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten, suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Dauert die Verzögerung länger als sechs Wochen, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Skonto oder sonstige Abzüge sind nur bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung zulässig.
(2) Wir sind berechtigt, für alle unsere Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 25 % des Auftragswerts zu berechnen. Kosten für Fremdleistungen können wir dem Kunden in voller Höhe als Vorauszahlung berechnen.
(3) Mit Teillieferungen, zu denen wir berechtigt sind, dürfen wir entsprechende Teilvergütungen in Rechnung stellen. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so können wir Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Urheberrecht
(1) Das Urheberrecht an unseren im Auftrag des Kunden erstellten Arbeiten (z.B. Ideen, Konzepte, Texte, Layout, Zeichnungen, Fotos, Produktionen) bleibt bei uns. Unsere Werke dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Auch Nachahmungen sind unzulässig. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde nur das einfache Nutzungsrecht.
(2) Auch wenn dem Kunden das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, bleiben wir berechtigt, unsere Entwürfe und Vervielfältigungen zur Eigenwerbung zu verwenden, zum Beispiel als Referenz auf der Webseite, auf der Facebook-Seite oder Imagebroschüren. Wir sind auch berechtigt, alle von uns entworfenen Produktionen und Druckerzeugnisse mit dem Namen, dem Sitz und/oder der Internetadresse unseres Unternehmens in angemessener Schriftgröße zu kennzeichnen oder unsere Leistungen in einem eventuell vorhandenen Impressum mit diesen Angaben zu versehen.
(3) Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf unserer schriftlichen Genehmigung. Das gilt auch für die Weitergabe an verbundene oder angeschlossene Unternehmen des Kunden.
(4) Wir sind berechtigt, Bilder, die wir zur Auftragsausführung von dritter Seite, z.B. einer Agentur erworben haben, auch für andere Kunden zu verwenden. Der Kunde ist nicht zur freien Verwendung solcher Bilder berechtigt. Er darf sie nur im Rahmen des von uns gestalteten Einzelprojekts verwenden, nicht aber für weitere Medien oder für das Internet. Derartige Verwendungen bedürfen unserer vorherigen Genehmigung.
(5) Der Kunde hat in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass er zur unbeschränkten Verwendung aller Vorlagen berechtigt ist, die er uns zur Verfügung stellt. Von etwaiger Inanspruchnahme durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich freizustellen.
§ 7 Datenträger
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde, dass wir ihm Datenträger, Dateien oder Daten zur Verfügung stellen, ist dies gesondert zu vergüten.
(2) Zur Verfügung gestellte Datenträger, Dateien und Daten dürfen ohne unsere Genehmigung nicht verändert werden.
§ 8 Eigentums- und Nutzungsrechtsvorbehalt
(1) Soweit vertraglich eine Übereignung geschuldet ist, gilt: Die Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
(2) Das Nutzungsrecht an unseren Arbeiten geht erst nach deren vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.
§ 9 Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten, Gewährleistung
(1) Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Kunden unverzüglich auf etwaige Fehler zu überprüfen. Festgestellte Fehler und Änderungswünsche sind uns unverzüglich in Textform mitzuteilen. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Fehler, die der Kunde bei sorgfältiger Prüfung hätte feststellen und uns mitteilen können.
(2) Wir übernehmen auch keine Gewährleistung für Fehler aufgrund undeutlich geschriebener Bestellungen, undeutlicher Beschreibungen in den Bestellungen, mangelhafter Leserlichkeit uns zur Verfügung gestellter Manuskripte, sonstiger falscher, missverständlicher oder unvollständiger Angaben des Kunden oder kundenseitigen Übermittlungsfehlern. Vom Kunden geforderte oder erforderliche, von uns nicht zu vertretende Änderungen in Abweichung von der Satz- bzw. Druckvorlage, insbesondere Autorenkorrekturen, werden von uns nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.
(3) Verlangt der Kunde Änderungen nach erteilter Druckgenehmigung, ohne dass wir dies zu vertreten haben, so gehen alle dadurch verursachten Kosten einschließlich der Kosten des Maschinenstillstands zu seinen Lasten.
(4) Für die Rechtschreibung ist die jeweils aktuelle Ausgabe des Duden maßgebend, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.
(5) Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren sind branchenübliche unwesentliche Abweichungen vom Original kein Mangel. Entsprechendes gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
(6) Der Kunde hat unsere Leistungen unverzüglich nach Ablieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich darüber zu informieren. Unterlässt der Kunde diese Mangelrüge, so gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Anderenfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Diese Vorschriften gelten nicht im Falle arglistigen Verschweigens des Mangels.
(7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt – außer in den Fällen des nachstehenden § 10 Absatz 1 – ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Das gilt nicht, soweit die Sache üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird und den Mangel verursacht hat.
§ 10 Allgemeine Haftungsbegrenzungen
(1) Uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen haften wir für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus übernommenen Garantien und aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei fahrlässiger, aber nicht grob fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten haften wir auf Schadensersatz nur, wenn es sich um wesentliche Vertragspflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im übrigen ist unsere Schadensersatzhaftung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten in gleichem Umfang zu Gunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
(5) Die auf unserer eigenen Webseite und auf Webseiten von Kunden gelegten Links sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, keine Meinungsäußerung von uns, und wir machen uns die dortigen Inhalte nicht zu eigen. Wir lehnen daher jede Verantwortung für die Inhalte verlinkter Webseiten ab.
§ 11 Abgrenzung von Verantwortungsbereichen
(1) Wir übernehmen keine Verpflichtung, vom Kunden bereitgestellte Inhalte zu überprüfen. Die Verantwortung für diese Inhalte liegt allein beim Kunden.
(2) Wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen und wir erteilen keine Rechtsberatung. Die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung des Werks, beispielsweise die rechtliche Zulässigkeit einer Werbeaussage, die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte einer Webseite oder die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften für den Betrieb eines Onlineshops (etwa Formulierung der Produktbeschreibungen und Widerrufsinformationen), gehören daher nicht zu unserer Leistungsverpflichtung. Wir handeln zwar nach bestem Wissen und Gewissen nach den uns bekannten rechtlichen Vorgaben. Es liegt aber im Verantwortungsbereich des Kunden und es wird dem Kunden empfohlen, sich erforderlichenfalls professionellen rechtlichen Rat einzuholen.
(3) Wir schulden nicht die markenrechtliche, designrechtliche oder sonstige Eintragungsfähigkeit unserer Entwürfe und sonstigen Arbeiten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(4) Wir können keinen absoluten Schutz vor unbefugten Eingriffen Dritter beim Kunden, insbesondere Hackerangriffen gewährleisten. Unsere Leistungsverpflichtung beschränkt sich darauf, dem Kunden ein Werk zur Verfügung zu stellen, das den marktüblichen Standards zum Zeitpunkt seiner Ablieferung entspricht. Eine absolute Sicherheit vor Hackerangriffen gibt es nicht, außerdem ändern sich die Gegebenheiten schnell, weshalb Produkte, die heute noch als sicher gelten, schon morgen erfolgreich angegriffen werden können. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, den Schutz seiner EDV vor Angriffen stets auf aktuellem Stand zu halten.
(5) Wir haben keine Zugangsdaten zu den Webseiten des Kunden. Die Passwörter der E-Mail-Konten werden von uns nach Weitergabe an den Kunden gelöscht.
(6) Für Aufträge zur Programmierung von Webseiten gilt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist:
a) Der Auftrag umfasst nur die einmalige Programmierung der Webseite. Der Auftrag ist mit der Programmierung und der Ablieferung dieser Leistung abgeschlossen. Nicht vom Auftrag umfasst sind die Überwachung und Aktualisierung der Webseite. Insbesondere umfasst der Auftrag weder die Verpflichtung zur Lieferung von Updates noch die Verpflichtung, den Kunden über Updates zu informieren. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, uns dafür zu gegebener Zeit einen neuen Auftrag zu erteilen.
b) Wir sind nicht verpflichtet, Backups der Webseite zu erstellen und aufzubewahren.
(7) Werden wir mit der Lieferung und/oder dem Aufspielen von Updates beauftragt, so umfasst dieser Auftrag nicht automatisch denjenigen Aufwand, der dadurch entstehen kann, dass die Webseite aufgrund des Updates ohne unser Verschulden vorübergehend nicht funktioniert oder gar zerstört wird, weil das Update z.B. nicht mit allen
Komponenten der Webseite (insbesondere Fremdkomponenten) kompatibel ist. Deswegen anfallenden Mehraufwand berechnen wir nach angefallener erforderlicher Arbeitszeit zu unseren jeweils gültigen Stundensätzen. Um Ausfälle und Aufwendungen zu minimieren, wird dem Kunden empfohlen, vor dem Update eine Sicherung der Webseite (Backup) anzufertigen und bereitzuhalten, die erforderlichenfalls wieder eingespielt werden kann.
§ 12 Konkurrenzausschluss
Wir akzeptieren keine Konkurrenzausschlüsse und Ausschließlichkeitsbindungen. Wir sind daher auch berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.
§ 13 Datenschutz
Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die vertrauliche Behandlung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von uns in branchenüblicher Weisesichergestellt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Erfüllungsort an unserem Geschäftssitz.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ingolstadt, sofern der Kunde Kaufmann ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.